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BVerwG, 08.10.1980 - 6 B 96.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erstattungsansprüche des kompetenzmäßig tätig gewordenen Sozialhilfeträgers neben den gesetzlich geregelten Erstattungsansprüchen - Verlangen des Ersatzes seiner Aufwendungen durch den Sozialhilfeträge im Wege der Abtretung ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.10.1978 - VRS X 45/78
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.1980 - VI 334/79
- BVerwG, 08.10.1980 - 6 B 96.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 B 96.80
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 12.05.1977 - II C 23.73
Unterbringung eines hörgeschädigten Kindes in einem privaten Heim - …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 B 96.80
In Übereinstimmung mit dem 5. und 6. Senat hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 1977 (- BVerwG 2 C 23.73 - [Buchholz 238.91 Nr. 4 BhV Nr. 8]) entschieden, daß der kompetenzmäßig tätig gewordene Sozialhilfeträger neben den gesetzlich geregelten Erstattungsansprüchen keine Erstattungsansprüche nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts hat, weil diese wegen des kodifikatorischen Charakters des Fürsorge- und Sozialhilferechts eine abschließende Regelung enthalten.